Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Dienstleistung als anerkannt. Abweichende Bedingungen sind unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine etwaige Ablehnung von Aufträgen behalten wir uns vor. Das Angebot erlangt die Verbindlichkeit, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig geworden sind. Dies kann per Email, telefonisch oder am Beginn der Verabredung geschehen.

Preise
Das Serviceangebot wird in Euro angegeben und enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zuzüglich zu dem vereinbarten Honorar erheben unsere Models einen Kostenersatz für notwendige Reisen. Die Preise finden Sie in unter dem Punkt „Honorare“. Alle entstehenden Kosten während des Treffens (Hotelübernachtung, Essen, Getränke, Eintrittsgelder, etc.) sind vom Kunden zu übernehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart, in bar und im Voraus. Bei einem Arrangement von mehreren Tagen, bzw. bei anfallenden Reisekosten ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtsumme im Voraus zu zahlen. Überweisungen sind auf das Konto von Capital Bridge oder per Western Union zu tätigen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Capital Bridge ausschlaggebend.

Rücktritt vom Vertrag
Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Kunden (bei längerfristigen und vorab avisierten Buchungen) bis zu 12 Stunden vor Inanspruchnahme des Treffens entstehen dem Kunden selbst keine Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Wird der Vertrag innerhalb von 12 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 € fällig, wobei im Falle einer späteren Inanspruchnahme eines Treffens diese geleistete Gebühr als Anzahlung auf das Gesamthonorar angerechnet wird. Sollten schon Reisekosten angefallen sein, werden diese nicht mehr angerechnet.

Capital Bridge ist stets bemüht, die vereinbarte vertragliche Leistung nach bestem Willen und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden zu erfüllen. Im Fall, dass das gebuchte Model aus wichtigem Grund – Krankheit, Unfall, wichtige familiäre Hindernisse (Krankheit oder Tod eines Angehörigen) – den Termin nicht wahrnehmen kann, wird Capital Bridge den Umständen entsprechend einen Ersatz vorschlagen oder falls möglich, eine Terminverlegung  in Erwägung ziehen. Der Kunde hat das Recht den vorgeschlagenen Ersatz oder die Terminverschiebung abzulehnen. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitigen Ansprüche auf die eigentliche Leistung.

Verlängerung oder Abbruch während einer laufenden Buchung
Sollten Sie während eines Treffens eine Verlängerung wünschen, bitten wir Sie, dies zuerst mit dem Model vor Ort abzuklären. Sollte eine Verlängerung zeitlich ermöglicht werden, wird das Model sich umgehend mit Capital Bridge telefonisch in Verbindung setzten. Für die Mehrkosten der Verlängerung gelten die o. g. Zahlungsbedingungen.
 
Jedes Model selbst kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn das Treffen nachhaltig durch den Kunden gestört wird. Das betrifft vor allem Fälle wie Trunkenheit durch Alkohol oder Drogen, Gewalt, Erzwingung nicht vereinbarter Leistungen und ein ungepflegtes Äußeres. Das Gleiche trifft zu, wenn der Kunde sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Insbesondere wenn er den vereinbarten Treffpunkt oder den vereinbarten Ort ohne Rücksprache mit der Agentur wechselt, wenn eine Verspätung von mehr als 30 Minuten vorliegt oder wenn die vereinbarten Zahlungen durch den Kunden nicht fristgerecht geleistet werden.

In all diesen aufgeführten Fällen hat der Kunde keinerlei Schadensersatzforderungen. Sollte ein Teil der Vertragsvereinbarung bereits erbracht worden sein, ist das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Im Falle des Rücktritts vor Erbringung, den der Kunde zu vertreten hat, sind 100,00 Euro Stornogebühr fällig. Capital Bridge zahlt in diesen Fällen etwaig geleistete Anzahlungen unverzüglich an den Kunden zurück, ist jedoch berechtigt, für etwaige anfallende Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.